Einleitung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland, digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Webseiten und Online-Dienste den Anforderungen entsprechen, um benachteiligte Nutzergruppen nicht auszuschließen. In diesem Blogbeitrag erhalten Sie eine detaillierte Checkliste, um Ihre Website auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsrichtlinien zu überprüfen.
🔍 1. Wahrnehmbarkeit (Inhalte müssen sichtbar & verständlich sein)
Alternativtexte für nicht-textuelle Inhalte:
- Alle Bilder, Icons und Grafiken verfügen über aussagekräftige Alt-Texte.
- Dekorative Bilder sind mit leeren Alt-Attributen (
alt=""
) versehen. - Captchas bieten eine barrierefreie Alternative (z. B. Audio oder einfache Fragen).
Barrierefreiheit von Multimedia-Inhalten:
- Videos enthalten Untertitel für hörgeschädigte Nutzer.
- Audiobeiträge sind mit Transkripten versehen.
- Keine automatischen Soundwiedergaben länger als 3 Sekunden.
Farbgestaltung & Kontrast:
- Der Text weist einen ausreichenden Kontrast auf (mind. 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für große Schrift).
- Informationen werden nicht ausschließlich durch Farben vermittelt.
Anpassbarkeit & responsives Design:
- Die Webseite ist ohne Probleme auf 200% Vergrößerung nutzbar.
- Inhalte passen sich flexibel an verschiedene Bildschirmgrößen an (Smartphone, Tablet, Desktop).
- Kein horizontales Scrollen erforderlich, es sei denn, es ist inhaltlich notwendig.
⌨ 2. Bedienbarkeit (Nutzer müssen die Website einfach navigieren können)
Tastatur-Navigation:
- Alle Funktionen sind ohne Maus bedienbar (Tabulator-Taste, Enter, Leertaste, Pfeiltasten).
- Interaktive Elemente verfügen über sichtbare Fokus-Markierungen.
Navigation & Struktur:
- Klare und logische Überschriftenhierarchie (H1, H2, H3…).
- Navigationshilfen wie ARIA-Landmarks sind korrekt verwendet.
- Ein „Zum Inhalt springen“-Link ist vorhanden.
Kein Tastatur-Falleffekt:
- Nutzer können sich vor- und zurückbewegen, ohne sich auf der Seite „festzufahren“.
Steuerung zeitabhängiger Medien:
- Nutzer können automatisch ablaufende Inhalte pausieren oder anpassen.
- Keine automatischen Seitenaktualisierungen.
Kein starkes Flackern oder Blinken (> 3x pro Sekunde):
- Keine Elemente, die potenziell Anfälle oder Schwindel verursachen.
🤔 3. Verständlichkeit (Inhalte müssen leicht lesbar & vorhersehbar sein)
Lesbarkeit:
- Verwendung von einfacher Sprache, um Inhalte verständlich zu halten.
- Fachbegriffe und komplizierte Formulierungen werden vermieden oder erläutert.
Konsistente Bedienung:
- Menüs, Buttons und Links verhalten sich einheitlich auf allen Seiten.
- Keine plötzlich auftauchenden Pop-ups oder unerwartete Aktionen.
Formulare & Fehlermeldungen:
- Alle Formularfelder sind eindeutig beschriftet und leicht verständlich.
- Fehlerhinweise sind klar und spezifisch (z. B. „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein“ statt nur „Fehler“).
- Auto-Korrekturen dürfen die Eingaben des Nutzers nicht ungewollt verändern.
⚙ 4. Robustheit (Website muss mit Assistenztechnologien funktionieren)
Einsatz von HTML & ARIA:
- Semantische HTML-Tags werden korrekt verwendet (z. B.
<button>
statt<div onclick="">
). - ARIA-Attribute ermöglichen eine bessere Navigation für Screenreader-Nutzer.
Formulare & interaktive Elemente:
- Alle Formulare enthalten klare Beschriftungen (
<label for="input-id">
). - Dynamische Inhalte (z. B. modale Fenster) werden von Screenreadern erkannt.
Kompatibilität mit verschiedenen Browsern & Geräten:
- Die Webseite funktioniert auf Chrome, Firefox, Edge, Safari, Android und iOS.
Test mit Assistenztechnologien:
- Die Website wurde mit Screenreadern wie NVDA, JAWS und VoiceOver getestet.
🚀 Letzte Schritte zur Umsetzung
Alle gefundenen Probleme dokumentieren & beheben.
Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherstellen.
Eine Barrierefreiheits-Erklärung auf der Website veröffentlichen.
Regelmäßige Tests durchführen, um langfristige Compliance sicherzustellen.
Fazit: Eine barrierefreie Website ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern verbessert auch die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher. Beginnen Sie jetzt mit der Umsetzung, um den Anforderungen des BFSG zu entsprechen!
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